Schweizer Banken verwalten 27% des weltweiten Vermögens. Laut Ranking 2019 der Boston Consulting Group wohnen in der Schweiz am viertmeisten Millionäre. Laut der Billanz weist die Schweiz die dritthöchste Millionärsdichte der Welt auf. Im Jahr 2020 werden hierzulande CHF 95’000 Mio. der nächsten Generation abgegeben; jede Stunde CHF 11 Mio.

Leichter als ein Bankraub ist, den Civil Code zu hacken.

¿Was wäre, wenn das Gesetz – insbesondere das Erbrecht – unbemerkt* und systematisch gehackt würde? Täter würden dazu wohl Länder mit der höchsten Millionärsdichte bevorzugen. Die SVgE kennt sich in diesen Gegebenheiten aus. Deshalb empfehlen wir diese Tat bei einem Update des Civil Code (Gesetzesrevisionen) zu berücksichtigen. Von einem souveränen Rechtsstaat erwarten wir, dass er solche Verantwortung zum Wohle des Normalbürgers und zum Wohle der Wirtschaft wahrnimmt.

Frühzeitig wurden die Präsidenten der Ständeratskommission von uns mit Informationen zu Erbschleicherei bedient. Über mehrere unserer Stellungnahmen ist der Bund weitreichend mit Informationen zur Problematik unterrichtet. Mitte August 2019 stimmt auf eidgenössischer Ebene die Ständeratskommission mit 7 zu 6 Stimmen knapp für die Revision des Erbrechts; ohne Berücksichtigung von Erbschleicherei. In der Vorbereitung auf die nachfolgende Abstimmung wies SR Beat Rieder (CVP) darauf hin, dass die vorgesehene Erbrechtsrevision das Potenzial für Erbschleicherei erhöhe. Ungeachtet dessen stimmte der Ständerat am 11. September 2019 der Gesetzesrevision zu.

Im Kanton Zürich verlangt die Motion 46/2016 eine Überarbeitung des Gewaltschutzgesetz. Im November 2018 bot die SVgE dem leitenden Regierungsrat ihre Unterstützung an mit Fokus auf Erbschleicherei. Der leitende Regierungsrat lud danach externe Organisationen zur Stellungnahme ein (Vernehmlassung).

Eine ranghoher Angestellter der Kantonspolizei Zürich gestand gegenüber der SVgE ein, in Sachen Erbschleicherei einer allgemeinen Diskussion nichts beitragen zu können. Der Kantonspolizei boten wir mehrfach unsere Unterstützung an. – Wir weisen nochmals deutlich hin auf die hohen Deliktsummen, Manipulation**, die ausgeübte psychische Gewalt, die Gebundenheit der Opfer an den Täter sowie listiger Mord. Unser Diskretionsprinzip untersagt uns, eigene Fälle zu zitieren, weshalb wir auf zahlreiche durch die Presse veröffentlichten Fälle verweisen.

Aufgrund zahlreicher Unterlagen und basierend auf ihren Erfahrungen deponierte die SVgE ohne Einladung und doch frühzeitig bei den zuständigen Instanzen ihr Begehren, die Regierung möge Stalking aus monetären Beweggründen ins zu revidierende Gesetz aufnehmen. Eine solche Ergänzung widerspreche nicht dem Motionstext. Die Aufnahme unseres Antrags verliehe den Behörden die rechtlichen Instrumente, im Kanton Zürich solche Leiden frühzeitig zu unterbinden.

KR Laura Huonker (AL) erachtet „Sicherheit als Grundrecht“ und KR Valentin Landman (SVP) hielte „Strafbarkeit von Stalking“ für notwendig. Unser Begehren wurde nicht nachvollzogen. Möglicherweise unterschätzen Parlamentarier solche Risiken. Davon profitieren Ganoven der White-Collar und der Blue-Collar Crime – Ungeachtet dessen befand der Zürcher Kantonsrat am 02. Dezember 2019 über die Gesetzesrevision.
*Exkurs: Bemerken Sie jeweils, wenn Ihr Computer angegriffen, Ihnen Daten geraubt und ein Trojaner installiert wird? Nein, der Normalbürger bemerkt es kaum und doch ist es Realität. ITC-Spezialisten orientieren sich bis ins Darknet und bedienen Sie täglich wenn nicht stündlich mit dem neuesten Softwareupdate. // Das Schweizer Erbrecht wird nach über 100 Jahren revidiert und besteht unserer Ansicht nach den Hackertest nicht.
** Im Zeitalter präziser Manipulationsstrategien hat der *freie Wille* massgebend von seiner ursprünglichen Bedeutung verloren.


Schweizerische Vereinigung gegen Erbschleicherei | Association suisse contre la captation d’héritage | Associatione svizzera contro la caccia all’eredità | Swiss Association against Inheritance Fraud