Vernehmlassung der:
Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)

(Start der Vernehmlassung ist geplant auf Oktober 2019. Zuschriften sind ab sofort möglich)

In der Schweiz wird die VBVV überarbeitet. Jeder Bürger kann eine eigene Stellungnahme einreichen.

Als Vereinigung möchten wir Ihre Erfahrung entgegennehmen und einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Wir danken für Ihre Kontaktaufnahme und für Ihr Mitwirken.

> Privatpersonen: Manchmal möchte frau/mann in ihrer/seiner Mitteilung lieber anonym bleiben. Als Vereinigung garantieren wir Diskretion. Sie dürfen uns aus dem In- und Ausland anonym anschreiben. Wir verifizieren Ihre Anliegen und binden diese gerne in unsere Stellungnahme ein.

> Juristische Personen: Hohe Qualitätsanforderungen berücksichtigen die Mechanismen von Erbschleicherei. Und doch reichen die grösste Erfahrung und die geltenden Gesetze nicht aus, um angemessen auf die skrupellose Betrugsform der Erbschleicherei zu reagieren. Werden Sie sich den Funktionsweisen dieser Betrugsform bewusst. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um solche Schwachstellen gemeinsam zu eruieren und die Legislative mit diesem Wissen zu unterstützen.

Zu den Grundlagen dieser Vernehmlassung (folgt): Vorlage, Bericht, Begleitschreiben
Fristen: Beginn im Oktober 2019. | Eingaben an uns bitte bis zum 31. Dezember 2019


Schweizerische Vereinigung gegen Erbschleicherei | Association suisse contre la captation d’héritage | Associatione svizzera contro la caccia all’eredità | Swiss Association against Inheritance Fraud